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Unerlaubte Werbemail?
Anspruch durchsetzen.

Für geschäftlich erhaltene Werbemails (B2B).
Eine unabhängige Kanzlei prüft Ihren Fall kostenfrei.

  • Ersatz bis zu 450 € je Werbemail möglich
  • In weniger als einer Minute weitergeleitet
  • Kein Kostenrisiko, Ihr Anspruch bleibt bei Ihnen
Mann prüft Werbemails im Spam-Postfach seines Smartphones am Schreibtisch
8,3 TageØ bis Auszahlung bei Erfolg · Median: 3,9
83,0 %Erfolgsquote
342 €Ø je Werbemail, Median 231 €
19,7 %Ø Vergütung der Kanzlei, nur bei Erfolg

Interne Auswertung anhand von Fällen seit August 2026, Stand 3. November 2026. Zeitangaben: ab Eingang der Werbemail bis zur Auszahlung in erfolgreichen Fällen. Vergangene Ergebnisse sind keine Zusage für einen neuen Fall.

In drei Schritten zu Ihrem Anspruch

Sie leiten weiter und unterschreiben. Alles Weitere übernehmen MailClaim und die Kanzlei.

  1. Schritt 1

    Werbemail weiterleiten

    Leiten Sie die Nachricht an [email protected] weiter und behalten Sie das Original im Postfach.

  2. Schritt 2

    Mandat digital erteilen

    Über den Link in der Mandatierungsmail geben Sie Ihre Daten an. Danach prüft die Kanzlei Ihren Fall.

  3. Schritt 3

    Prämie erhalten

    Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihre Prämie gebucht und auf Anforderung überwiesen.

Welche Werbemails wir prüfen lassen

Wir prüfen Werbemails von erkennbaren Unternehmen, die Sie geschäftlich erhalten haben – etwa im Firmenpostfach oder als Selbstständiger.

  • Kaltakquise: Angebote für SEO, Webdesign, Software oder Personal
  • Getarnte Akquise: kostenlose Audits, Event-Einladungen und Kooperationen
  • Newsletter: ohne Anmeldung oder trotz Abmeldung und Widerspruch
  • Follow-ups: Nachfass-Mails nach einer unbeantworteten Erstmail
  • Mischformen: Werbezusätze in Bestätigungs- und Servicemails
Person mit Laptop, über deren Hand ein Symbol für eine neue E-Mail schwebt

Klare Kosten, bevor Sie unterschreiben

Die erfolgsbezogene Vergütung der Kanzlei erfahren Sie vorab. Sie lag zuletzt im Schnitt bei 19,7 %. Andere Gebühren kommen nicht auf Sie zu.

Prüfung

Einreichung und Prüfung sind kostenfrei, auch wenn die Kanzlei den Fall nicht annimmt.

Kein Erfolg

Sie zahlen im vorgesehenen Prozess nichts, auch keine Anwalts-, Gerichts- oder gegnerischen Kosten.

Erfolg

Die Kanzlei behält ihre vorab mitgeteilte Vergütung ein. MailClaim erhebt keine Erfolgsprovision.

Keine Abtretung, keine Mindestgebühr, kostenfreier Abbruch.

Kosten im Detail

Warum schon eine Mail reichen kann

Werbung per E-Mail braucht nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Das gilt auch zwischen Unternehmen. Der BGH sieht bereits in einer einzelnen unverlangten Werbemail an ein Unternehmen einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb (I ZR 218/07).

Daraus folgt nicht automatisch Geld. Nach BGH VI ZR 109/23 genügt die Mail allein nicht für immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Deshalb prüft die Kanzlei Unterlassung, Kosten und Schadensersatz getrennt.

Ausdruck einer Liste mit als Spam markierten Betreffzeilen

Wer was übernimmt

Technik, anwaltliche Arbeit und Ihre Entscheidung bleiben klar getrennt. Das ist auch berufsrechtlich wichtig.

Sie

Sie leiten weiter, unterschreiben das Mandat und bleiben Inhaber Ihres Anspruchs.

MailClaim

MailClaim sichert die Mail, führt die Fallaufnahme durch und stellt Konto und Status bereit.

Kanzlei

Die Kanzlei prüft rechtlich, vertritt Sie und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich durch.

Aus dem Ratgeber

Drei Einstiege für alle, die sich vor der Einreichung einlesen möchten.

Häufige Fragen

Direkte Antworten zu Recht, Kosten und Ablauf. Weitere Fragen beantwortet die FAQ-Seite.

Was ist MailClaim?

MailClaim nimmt unerlaubte, geschäftlich erhaltene Werbemails (B2B) per Weiterleitung entgegen, bereitet die Fälle digital auf und übergibt sie nach Ihrer Mandatierung an eine unabhängige Kanzlei. MailClaim ist keine Kanzlei und erbringt selbst keine Rechtsberatung.

Wie reiche ich eine Werbemail ein?

Leiten Sie die Mail an [email protected] weiter. Danach erhalten Sie eine Mandatierungsmail mit einem persönlichen Link. Über diesen Link geben Sie Ihre Daten an, bestätigen die Mandatsbedingungen und unterschreiben digital.

Welche Werbemails kommen infrage?

Infrage kommen unverlangte Werbemails von erkennbaren Unternehmen an geschäftlich genutzte Adressen, zum Beispiel Kaltakquise, Newsletter ohne Anmeldung und Werbung trotz Abmeldung oder Widerspruch.

Welche Mails sind ungeeignet?

Ungeeignet sind in der Regel anonyme Spam-Mails ohne erkennbares Unternehmen, Phishing, echte Kundenanfragen, Bewerbungen und reine Vertragsmitteilungen. Auch Newsletter, die Sie wirksam abonniert und nicht abbestellt haben, sind meist zulässig.

Kann ich als Selbstständiger einreichen?

Ja. MailClaim richtet sich auch an Selbstständige und Freiberufler, die Werbemails im geschäftlichen Zusammenhang erhalten. Entscheidend ist die geschäftliche Nutzung des Postfachs, nicht eine eigene Firmendomain. Die Kanzlei prüft den Einzelfall.

Ist eine einzelne Werbemail schon unzulässig?

Das kann sein. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG braucht E-Mail-Werbung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Der BGH hat in I ZR 218/07 entschieden, dass bereits eine einzelne unverlangte Werbemail an ein Unternehmen rechtswidrig sein kann.

Werbemail im Postfach?

Weiterleiten dauert weniger als eine Minute. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

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